ASP Empfehlungen für Landwirte und Jäger
Afrikanische Schweinepest ASP
Ausgleichszahlungen bei Präventionsmaßnahmen siehe unter Jagdgesetzgebung
Was können wir jetzt schon tun?
- Deutliche Reduktion des Schwarzwildbestandes (ab sofort).
- Jedes verendet gefundene Stück Schwarzwild dem Veterinäramt melden.
- Mit jeder Trichinenprobe eine Blutprobe mitgeben.
- Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild ab dem 1. Februar 2018 außer führender Bachen – Elterntierschutz und die Waidgerechtigkeit müssen auch bei schärfster Bejagung gewahrt bleiben.
Weitere Infos unter:
Sie finden ein verendetes Wildschwein oder erlegen ein offensichtlich krankes Stück, was wird erwartet?
ASP - Was erwartet uns?
Friedrich-Löffler-Institut
Infoblatt Jagdtourismus
LAVES