Afrikanische Schweinepest

ASP Empfehlungen für Landwirte und Jäger

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Afrikanische Schweinepest ASP

 
Ausgleichszahlungen bei Präventionsmaßnahmen siehe unter Jagdgesetzgebung
 
Was können wir jetzt schon tun?

  • Deutliche Reduktion des Schwarzwildbestandes (ab sofort).
  • Jedes verendet gefundene Stück Schwarzwild dem Veterinäramt melden.
  • Mit jeder Trichinenprobe eine Blutprobe mitgeben.
  • Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild ab dem 1. Februar 2018 außer führender Bachen – Elterntierschutz und die Waidgerechtigkeit müssen auch bei schärfster Bejagung gewahrt bleiben.